★ Ein unabhängiger EU-Leitfaden · Das Beckham-Gesetz Aktualisiert Mai 2026Verständlich erklärtKeine Rechtsberatung
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Das Beckham-Gesetz in der Praxis: Voraussetzungen, Antrag und Steuererklärung in Spanien

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Spaniens Sondersteuerregime für Zuzügler: wer die Voraussetzungen erfüllt, welcher Zugangsweg auf Sie zutrifft, wie Sie Modelo 149 und Modelo 151 einreichen und die Fehler, die Menschen das Regime kosten. Jede Antwort ist durch eine verbindliche Auskunft der spanischen Steuerbehörde gestützt.

D Von DPLL Tax & Legal · Redaktionspartner · Barcelona

Mit dem Beckham-Gesetz können Sie nach Spanien ziehen und werden auf Erwerbseinkommen bis zu 600.000 EUR pauschal mit 24 % besteuert, anstatt mit den progressiven Sätzen, die bis zu 47 % reichen. Für die meisten, die mit einem ordentlichen Gehalt ankommen, ist das der Unterschied zwischen dem Behalten und dem Verlust eines erheblichen Teils ihres Einkommens über sechs Jahre.

Dieser Leitfaden ist danach gegliedert, was Sie tatsächlich tun müssen: prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, den zu Ihrer Situation passenden Zugangsweg wählen, fristgerecht einreichen und die wenigen Fehler vermeiden, die Menschen das Regime kosten. Jede Antwort hier stützt sich auf eine verbindliche Auskunft (consulta vinculante) der spanischen Generaldirektion für Steuern, der DGT, an die sich die Steuerverwaltung halten muss.

Bevor Sie weiterlesen

1. Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Prüfen Sie zuerst diese drei Punkte

Alles beginnt mit drei Voraussetzungen, und alle drei müssen erfüllt sein. Erstens dürfen Sie in den fünf Steuerjahren vor Ihrem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Zweitens muss Ihr Umzug durch einen der unten aufgeführten qualifizierenden Gründe verursacht sein, was eine strengere Prüfung ist, als bloß einen Grund zu haben. Drittens dürfen Sie keine Einkünfte über eine Betriebsstätte in Spanien erzielen.

An dieser zweiten Voraussetzung entscheiden sich die meisten Fälle. Die DGT sucht einen echten Kausalzusammenhang zwischen dem Grund und dem Umzug, nicht ein nachträglich angebrachtes, bequemes Etikett. Wenn Sie bereits in Spanien leben und dann eine Stelle finden, verläuft die Kausalität in die falsche Richtung.

2. Welcher Zugangsweg auf Sie zutrifft

Es gibt vier Zugangswege, und die Wahl des richtigen ist wichtig, weil jeder unterschiedliche Nachweisanforderungen mit sich bringt.

Ein Arbeitsvertrag. Der klassische Weg: ein spanischer Arbeitgeber stellt Sie ein, oder Ihr ausländischer Arbeitgeber entsendet Sie nach Spanien.

Bestellung zum Verwalter (administrador) einer Gesellschaft. Dieser Weg funktioniert, aber mit einer Grenze, die viele überrascht: Handelt es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft, dürfen Sie nicht 25 % oder mehr an ihr halten. Wie die DGT dies anwendet, haben wir in ihrer Auskunft zu Gesellschaftsverwaltern behandelt, ebenso die damit verbundene Frage eines Ehepartners, der Verwalter wird.

Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Seit dem Startups-Gesetz können Sie die Voraussetzungen erfüllen, während Sie remote für ein Unternehmen ohne Präsenz in Spanien arbeiten, typischerweise über das Visum für digitale Nomaden. Siehe die Antworten der DGT zur Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber und zum Weg über das Visum für digitale Nomaden.

Unternehmerische Tätigkeit oder qualifizierte Investition. Gründer können die Voraussetzungen erfüllen, aber die Tätigkeit muss wirklich unternehmerisch und in der Praxis als solche zertifiziert sein. Die Einzelheiten finden sich in der Auskunft zu Startup-Gründern.

3. Dürfen Sie eine zweite Stelle behalten, oder eine im Ausland?

Das ist eine der häufigsten Sorgen, und die Antwort ist großzügiger, als viele erwarten. Eine zweite Stelle zu haben, bricht das Regime nicht automatisch. Entscheidend ist, dass der qualifizierende Grund für Ihren Umzug intakt bleibt und dass Sie nicht am Ende Einkünfte über eine Betriebsstätte in Spanien erzielen. Die DGT hat dies in ihrer Auskunft zum Halten von zwei Stellen dargelegt.

Der praktische Warnhinweis: Eine Nebentätigkeit, die zu einer echten geschäftlichen Präsenz in Spanien heranwächst, ist genau das, worauf die Betriebsstätten-Voraussetzung abzielt. Das Risiko ist nicht die zweite Stelle selbst, sondern das, wozu sie wird.

4. Ihre Familie einbeziehen

Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 25 können zusammen mit Ihnen in das Regime einbezogen werden, was für eine Familie den Wert des Ganzen oft verdoppelt. Sie treten jedoch als Angehörige Ihres Antrags ein, auf Ihrer Zeitschiene, und ihr eigenes Einkommen unterliegt Grenzen. Die Voraussetzungen sind in der Auskunft der DGT zu Familienangehörigen festgelegt.

Wenn Sie das zu Beginn falsch machen, lässt es sich später schwer korrigieren; entscheiden Sie also vor der Einreichung, wer den Antrag stellt, nicht danach.

5. Was Sie tatsächlich zahlen

Erwerbseinkommen wird pauschal mit 24 % bis zu 600.000 EUR und mit 47 % oberhalb dieser Grenze besteuert. Dazwischen gibt es keine progressive Skala und keinen persönlichen Grundfreibetrag, der sie mindert.

Zwei Folgen, die oft übersehen werden. Ihr Arbeitgeber muss die Quellensteuer zu diesen Sätzen einbehalten, nicht zu den gewöhnlichen, was wir in der Auskunft zum Steuereinbehalt des Arbeitgebers behandelt haben. Und die meisten persönlichen Abzüge und Steuergutschriften, die gewöhnlichen Steueransässigen zustehen, gelten für Sie schlicht nicht, wie in der Auskunft zu ausgeschlossenen Abzügen dargelegt. Der Pauschalsatz ist der Vorteil; die Abzüge sind der Preis.

Auch bei Sachbezügen ist die Behandlung nicht automatisch. Siehe die Auskunft zu Steuerbefreiungen für Sachbezüge.

6. Was Spanien besteuert und was es unberührt lässt

Das ist der Kern dessen, warum sich das Regime lohnt. Grob gesagt besteuert Spanien Ihr Erwerbseinkommen weltweit, lässt aber Ihre übrigen ausländischen Einkünfte für die Dauer außerhalb des spanischen Zugriffs. Ausländische Kapitaleinkünfte, ausländische Mieteinkünfte und ausländische Veräußerungsgewinne bleiben grundsätzlich außen vor.

An den Grenzen ist Sorgfalt geboten. Beim Verkauf einer Wohnung funktioniert die gewöhnliche Reinvestitionsbefreiung nicht so, wie es Steueransässige erwarten, was wir in der Auskunft zur Befreiung beim Wohnungsverkauf behandelt haben.

Und Ihre Staatsangehörigkeit ist zu keinem Zeitpunkt ein Hindernis: Die spanische Staatsangehörigkeit oder eine doppelte Staatsangehörigkeit schließt Sie nicht aus, wie in der Auskunft zu Doppelstaatlern bestätigt. Entscheidend ist die fünfjährige Ansässigkeitshistorie, nicht der Pass.

7. Antragstellung: Modelo 149 und die Sechsmonatsfrist

Sie entscheiden sich für das Regime, indem Sie Modelo 149 einreichen. Die Frist beträgt sechs Monate ab dem Tag Ihrer Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung, oder ab dem Tag, an dem Ihre Entsendungsdokumentation beginnt, sofern das zutrifft.

Diese Frist ist das teuerste Detail im gesamten Regime. Sie ist nicht verlängerbar, und es gibt keine Billigkeitsnachsicht, wenn sie versäumt wird. Menschen, die die Voraussetzungen mühelos erfüllt hätten, verlieren sechs Jahre Vorteil, weil ihnen niemand gesagt hat, dass die Uhr bereits lief.

Wenn Sie eine Sache aus diesem Leitfaden mitnehmen, dann diese: Das sechsmonatige Modelo-149-Fenster beginnt, wenn Sie sich bei der Sozialversicherung anmelden, nicht, wenn Sie beschließen, sich mit dem Regime zu befassen. DPLL, Spezialisten für das Beckham-Gesetz

8. Wie Sie jedes Jahr einreichen: Modelo 151

Sobald Sie im Regime sind, ist Ihre jährliche Steuererklärung Modelo 151, nicht das gewöhnliche Modelo 100, das Steueransässige einreichen. Sie folgt dem üblichen spanischen Steuerkalender, und hier wird der Pauschalsatz tatsächlich auf Ihr Jahr angewandt.

Wir führen einen praktischen Leitfaden zur Handhabung in unserer Anleitung zur Einreichung von Modelo 151, einschließlich der Art und Weise, wie die AEAT das Ausfüllen des Formulars erwartet.

9. Wie lange es gilt und wie es endet

Das Regime umfasst das Jahr der Ankunft plus die folgenden fünf, also insgesamt sechs Steuerjahre. Es ist nicht verlängerbar. Die Zählung und die Grenzfälle werden in der Auskunft zur Dauer des Regimes behandelt.

Es kann auch vorzeitig enden. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, etwa durch das Begründen einer Betriebsstätte in Spanien, endet das Regime, und Sie wechseln zur gewöhnlichen Besteuerung als Steueransässiger. Planen Sie den Ausstieg, bevor er eintritt, denn das Jahr, in dem Sie das Regime verlassen, ist in der Regel das Jahr mit dem meisten Steueraufkommen auf dem Spiel.

10. Die Fehler, die Menschen das Regime kosten

Fünf Fehler, die wir immer wieder sehen

Wichtigste Erkenntnisse

Wenn Sie sich nur eines merken

Wenn Sie abwägen, ob das Regime auf Ihre Situation zutrifft, dauert unser kostenloser Eignungstest ein paar Minuten und sagt Ihnen, welcher Zugangsweg, falls überhaupt, zu Ihrem Fall passt.

Referenzen & Quellen Art. 93 LIRPF (Ley 35/2006); Art. 113 bis 120 RIRPF (RD 439/2007) · Art. 9 LIRPF (Steueransässigkeit); Art. 116 RIRPF (Modelo 149) · Ley 28/2022 (Startups-Gesetz); Ley 14/2013 (Visum für Telearbeit) · DGT, zitierte verbindliche Auskünfte: V0578-26, V1313-26, V0442-26, V0476-26, V2103-25, V0466-26, V0565-26, V0266-26, V0455-26, V2460-25, V2574-25, V2467-25, V2199-25.
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