Pauschalsteuersatz auf spanische Arbeitseinkünfte bis zur Grenze von 600.000 €. Ersetzt Spaniens progressive Skala.
Ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte für bis zu sechs Jahre, plus Befreiung von der weltweiten Vermögensteuer. Die Sondersteuerregelung für Zuzügler — verständlich erklärt, mit offiziellen Nachweisen.
Zwölf Fragen, um herauszufinden, ob Sie sich für Spaniens Sondersteuerregelung qualifizieren.
Test starten Tool · 01 Min.Vergleichen Sie, was Sie nach der Standardskala im Vergleich zum Pauschalsteuersatz von 24 % zahlen würden.
Rechner öffnen Lesen · 10 Min.Alles, was Sie über das Beckham-Gesetz wissen müssen, klar und verständlich erklärt.
Leitfaden lesen ReferenzSieben der häufigsten Fragen, prägnant beantwortet.
FAQ durchsuchenEine vereinfachte, ausländerfreundliche Version der spanischen Einkommensteuer — 2005 konzipiert, um internationale Talente anzuziehen, und durch das Startups-Gesetz 2022 erheblich erweitert.
Das Beckham-Gesetz — offiziell die Sondersteuerregelung für Zuzügler gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes — ermöglicht qualifizierenden neuen Steueransässigen, für bis zu sechs Steuerjahre als Nichtansässige besteuert zu werden.
Es wurde 2005 eingeführt, um internationale Talente nach Spanien zu locken. Seit dem Startups-Gesetz (Ley 28/2022) in Kraft getreten ist, wurde die Regelung auf digitale Nomaden, hochqualifizierte Fachleute, Unternehmer sowie den Ehe- oder Lebenspartner und Kinder des Hauptantragstellers ausgeweitet.
Der Hauptvorteil ist ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 €, anstatt progressiver Sätze, die bis zu 47 % steigen. Weltweite Einkünfte aus anderen Quellen bleiben außerhalb der spanischen Steuerbemessungsgrundlage, und ausländische Vermögenswerte sind von der spanischen Vermögensteuererklärung ausgenommen.
Praktisch basieren die Steuererklärungen auf zwei Formularen: Modelo 149 zur Wahl oder zum Verzicht auf die Regelung und Modelo 151 als jährliche Einkommensteuererklärung.
Das Beckham-Gesetz lässt sich auf drei Zahlen reduzieren. Lernen Sie diese auswendig, und der Rest ergibt sich von selbst.
Pauschalsteuersatz auf spanische Arbeitseinkünfte bis zur Grenze von 600.000 €. Ersetzt Spaniens progressive Skala.
Grenzsteuersatz auf den Teil der Arbeitseinkünfte, der 600.000 € pro Steuerjahr übersteigt.
Maximaler Deckungszeitraum: das Steuerjahr der Ankunft plus die folgenden fünf. Nicht verlängerbar.
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Alle sechs müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Ein einziges Scheitern disqualifiziert Sie für den gesamten Sechsjahres-Zyklus — prüfen Sie daher sorgfältig, bevor Sie Modelo 149 einreichen.
Sie halten sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien auf oder haben dort Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt. Die Steueransässigkeit beginnt mit Ihrem tatsächlichen Umzug, belegt durch die Empadronamiento-Bescheinigung.
Dieser Rückblickszeitraum wurde durch das Startups-Gesetz von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Kurze Besuche, Geschäftsreisen und Touristenaufenthalte zählen nicht.
Ein Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen, eine konzerninterne Versetzung, eine Direktorenposition, eine Fernarbeits-Vereinbarung (digitaler Nomade) oder eine qualifizierende unternehmerische oder Forschungstätigkeit.
Die Regelung besteuert spanische Arbeitseinkünfte mit 24 %. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind nur in bestimmten Fällen abgedeckt (hochqualifizierte Fachleute, Unternehmer, Forscher).
Sie dürfen keine Einkünfte erzielen, die eine Betriebsstätte in Spanien begründen würden — im Wesentlichen keine spanische Niederlassung, die Ihnen zuzurechnende Gewinne erwirtschaftet.
Sie müssen Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder dem Beginn Ihrer qualifizierenden Tätigkeit einreichen. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie den Anspruch dauerhaft.
Sechs klar definierte Schritte, zwei Behördenformulare, eine strenge Frist. Die meisten Anträge werden innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Führen Sie eine Eignungsprüfung durch, bestätigen Sie die Art des qualifizierenden Vertrags, strukturieren Sie Aktienoptionen, Abfindungen und Boni und stimmen Sie Ihr Abreisedatum auf das spanische Steuerjahr ab.
Die NIE ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer. EU-Bürger registrieren sich bei einer Nationalpolizeibehörde; Nicht-EU-Bürger erhalten die TIE-Aufenthaltskarte nach Erteilung des Visums.
Ihr spanischer Arbeitgeber reicht Formular TA.1 ein und erhält Ihre Sozialversicherungsnummer. Dieses Datum löst die sechsmonatige Antragsfrist für die Regelung aus.
Die formelle Wahl. Wird bei der Agencia Tributaria mit unterstützenden Unterlagen eingereicht — Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsanmeldung, Arbeitgeberbescheinigung. Modelo-149-Leitfaden lesen →
Die spanische Steuerbehörde erteilt einen Bescheid, der Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt. Nach der Genehmigung kann der 24-%-Einbehalt ab dem jeweiligen Monat auf Ihr Gehalt angewendet werden.
Jährliche Einkommensteuererklärung für Personen unter der Regelung. Ersetzt das standardmäßige Modelo 100, das von gewöhnlichen Ansässigen verwendet wird. Modelo-151-Leitfaden lesen →
Regulatorische Aktualisierungen, AEAT-Konsultationen, Gerichtsurteile und Fristenerinnerungen, die Spaniens Sondersteuerregelung betreffen. Regelmäßig neue Analysen.
Der vollständige Ablauf: NIE, Anmeldung zur Sozialversicherung, Unterlagen, Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten und der Bescheid. Mit den fünf häufigsten Stolpersteinen.
Artikel lesen →Die häufigsten Fehler bei der Abgabe des Modelo 151 unter dem Beckham-Gesetz: stattdessen Modelo 100 abgeben, steuerfreie Auslandseinkünfte angeben, unzulässige Abzüge, falscher Steuersatz und Fristen.
Artikel lesen →Eine verbindliche Auskunft von 2026 bestätigt, dass der Ehepartner und die Kinder eines Beckham-Gesetz-Berechtigten ebenfalls in das Sonderregime optieren können (Art.
Artikel lesen →Eine verbindliche Auskunft von 2026 bestätigt, dass ein Mitgründer eines spanischen Unternehmens das Beckham-Gesetz nutzen kann, wenn er als regulärer Arbeitnehmer mit einer Beteiligung unter 25% und ohne Betri.
Artikel lesen →Die DGT bestätigt, dass ein zweiter spanischer Job das Beckham-Gesetz nicht durchbricht: Beide Gehälter bleiben im Sonderregime bei 24%, wobei die Schwelle von 600.000 EUR pro Arbeitgeber gezählt wird (V0466-26.
Artikel lesen →Die DGT bestätigt, dass beide Ehegatten das Beckham-Gesetz-Regime behalten, wenn der Hauptsteuerpflichtige die Tätigkeit aufgibt, die den Umzug auslöste, und Geschäftsführer einer neuen spanischen Gesellschaft.
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