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Article 93 LIRPF Royal Decree 1008/2023 Aktualisiert Mai 2026 DE · EN · ES

Spaniens Beckham-Gesetz
Der vollständige Leitfaden.

Ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte für bis zu sechs Jahre, plus Befreiung von der weltweiten Vermögensteuer. Die Sondersteuerregelung für Zuzügler — verständlich erklärt, mit offiziellen Nachweisen.

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Zwölf Fragen, um herauszufinden, ob Sie sich für Spaniens Sondersteuerregelung qualifizieren.

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Alles, was Sie über das Beckham-Gesetz wissen müssen, klar und verständlich erklärt.

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Sieben der häufigsten Fragen, prägnant beantwortet.

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24%
Pauschalsteuersatz · Arbeitseinkünfte
6J.
Maximale Laufzeit der Regelung
0%
Vermögensteuer auf ausländische Aktiva
6Mo.
Frist zur Antragstellung nach Ankunft

Was ist das Beckham-Gesetz?

Eine vereinfachte, ausländerfreundliche Version der spanischen Einkommensteuer — 2005 konzipiert, um internationale Talente anzuziehen, und durch das Startups-Gesetz 2022 erheblich erweitert.

Das Beckham-Gesetz — offiziell die Sondersteuerregelung für Zuzügler gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes — ermöglicht qualifizierenden neuen Steueransässigen, für bis zu sechs Steuerjahre als Nichtansässige besteuert zu werden.

Es wurde 2005 eingeführt, um internationale Talente nach Spanien zu locken. Seit dem Startups-Gesetz (Ley 28/2022) in Kraft getreten ist, wurde die Regelung auf digitale Nomaden, hochqualifizierte Fachleute, Unternehmer sowie den Ehe- oder Lebenspartner und Kinder des Hauptantragstellers ausgeweitet.

Der Hauptvorteil ist ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 €, anstatt progressiver Sätze, die bis zu 47 % steigen. Weltweite Einkünfte aus anderen Quellen bleiben außerhalb der spanischen Steuerbemessungsgrundlage, und ausländische Vermögenswerte sind von der spanischen Vermögensteuererklärung ausgenommen.

Praktisch basieren die Steuererklärungen auf zwei Formularen: Modelo 149 zur Wahl oder zum Verzicht auf die Regelung und Modelo 151 als jährliche Einkommensteuererklärung.

Drei Zahlen, die die Regelung definieren.

Das Beckham-Gesetz lässt sich auf drei Zahlen reduzieren. Lernen Sie diese auswendig, und der Rest ergibt sich von selbst.

Satz · Band 1

Pauschalsteuersatz auf spanische Arbeitseinkünfte bis zur Grenze von 600.000 €. Ersetzt Spaniens progressive Skala.

24%
Satz · Band 2

Grenzsteuersatz auf den Teil der Arbeitseinkünfte, der 600.000 € pro Steuerjahr übersteigt.

45%
Laufzeit

Maximaler Deckungszeitraum: das Steuerjahr der Ankunft plus die folgenden fünf. Nicht verlängerbar.

6J.
§ Aktion

Qualifizieren Sie sich?

Beantworten Sie einen 12-Fragen-Test, um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für Spaniens Sondersteuerregelung erfüllen — in unter drei Minuten, kostenlos.

Sechs Bedingungen, die Sie erfüllen müssen.

Alle sechs müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Ein einziges Scheitern disqualifiziert Sie für den gesamten Sechsjahres-Zyklus — prüfen Sie daher sorgfältig, bevor Sie Modelo 149 einreichen.

01

Sie werden spanischer Steueransässiger

Sie halten sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien auf oder haben dort Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt. Die Steueransässigkeit beginnt mit Ihrem tatsächlichen Umzug, belegt durch die Empadronamiento-Bescheinigung.

02

Sie waren in den vorangegangenen 5 Jahren kein spanischer Steueransässiger

Dieser Rückblickszeitraum wurde durch das Startups-Gesetz von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Kurze Besuche, Geschäftsreisen und Touristenaufenthalte zählen nicht.

03

Sie kommen aus einem qualifizierenden Grund

Ein Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen, eine konzerninterne Versetzung, eine Direktorenposition, eine Fernarbeits-Vereinbarung (digitaler Nomade) oder eine qualifizierende unternehmerische oder Forschungstätigkeit.

04

Ihre Einkünfte sind spanische Arbeitseinkünfte

Die Regelung besteuert spanische Arbeitseinkünfte mit 24 %. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind nur in bestimmten Fällen abgedeckt (hochqualifizierte Fachleute, Unternehmer, Forscher).

05

Keine Betriebsstätte in Spanien

Sie dürfen keine Einkünfte erzielen, die eine Betriebsstätte in Spanien begründen würden — im Wesentlichen keine spanische Niederlassung, die Ihnen zuzurechnende Gewinne erwirtschaftet.

06

Sie stellen den Antrag innerhalb von sechs Monaten

Sie müssen Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder dem Beginn Ihrer qualifizierenden Tätigkeit einreichen. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie den Anspruch dauerhaft.

Antragstellung, Schritt für Schritt.

Sechs klar definierte Schritte, zwei Behördenformulare, eine strenge Frist. Die meisten Anträge werden innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Vor der AnkunftVor dem Umzug

Schritt 01 Vorabprüfung

Führen Sie eine Eignungsprüfung durch, bestätigen Sie die Art des qualifizierenden Vertrags, strukturieren Sie Aktienoptionen, Abfindungen und Boni und stimmen Sie Ihr Abreisedatum auf das spanische Steuerjahr ab.

Dokumente: Reisepass · Arbeitsangebot · Lebenslauf
Tag 0Ankunft in Spanien

Schritt 02 NIE und TIE beantragen

Die NIE ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer. EU-Bürger registrieren sich bei einer Nationalpolizeibehörde; Nicht-EU-Bürger erhalten die TIE-Aufenthaltskarte nach Erteilung des Visums.

Büro: Oficina de Extranjería · Cita previa erforderlich
Tage 1–10Anmeldung

Schritt 03 Bei der Sozialversicherung anmelden

Ihr spanischer Arbeitgeber reicht Formular TA.1 ein und erhält Ihre Sozialversicherungsnummer. Dieses Datum löst die sechsmonatige Antragsfrist für die Regelung aus.

Auslösendes Ereignis: Startet die 6-Monats-Uhr
Innerhalb von 6 MonatenStrenge Frist

Schritt 04 Modelo 149 einreichen

Die formelle Wahl. Wird bei der Agencia Tributaria mit unterstützenden Unterlagen eingereicht — Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsanmeldung, Arbeitgeberbescheinigung. Modelo-149-Leitfaden lesen →

Formular: Modelo 149 · Einreichung: elektronisch, mit Zertifikat
Wochen 2–6Entscheidung

Schritt 05 Bescheid erhalten

Die spanische Steuerbehörde erteilt einen Bescheid, der Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt. Nach der Genehmigung kann der 24-%-Einbehalt ab dem jeweiligen Monat auf Ihr Gehalt angewendet werden.

Ergebnis: AEAT-Annahmebescheid
April – JuniJährliche Abgabe

Schritt 06 Jährlich Modelo 151 einreichen

Jährliche Einkommensteuererklärung für Personen unter der Regelung. Ersetzt das standardmäßige Modelo 100, das von gewöhnlichen Ansässigen verwendet wird. Modelo-151-Leitfaden lesen →

Formular: Modelo 151 · Häufigkeit: jährlich, sechs Jahre insgesamt

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Häufig gestellte Fragen.

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F.01Was ist das Beckham-Gesetz in einem Satz?+
Spaniens Sondersteuerregelung für Zuzügler: Qualifizierende neue Steueransässige werden für bis zu sechs Steuerjahre als Nichtansässige mit einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 € besteuert.
F.02Wer qualifiziert sich?+
Arbeitnehmer mit einem spanischen Arbeitsvertrag oder konzerninterner Versetzung, qualifizierte Direktoren, digitale Nomaden mit ausländischen Arbeitgebern, hochqualifizierte Fachleute, Forscher und Unternehmer — vorausgesetzt, sie waren in den vorangegangenen fünf Jahren keine spanischen Steueransässigen.
F.03Wie hoch ist der genaue Steuersatz?+
24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 € pro Jahr. Einkünfte über dieser Grenze werden mit 47 % besteuert. Kapitalgewinne und Dividenden aus spanischen Quellen werden nach der Nichtansässigen-Skala besteuert (19–28 %).
F.04Wie lange gilt die Regelung?+
Das Steuerjahr der Ankunft plus die folgenden fünf — maximal sechs Steuerjahre. Die Regelung ist nicht verlängerbar.
F.05Was ist die Antragsfrist?+
Sechs Monate nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder dem Beginn Ihrer qualifizierenden Tätigkeit in Spanien. Eine verspätete Einreichung verwirkt das Wahlrecht.
F.06Muss ich ausländische Vermögenswerte erklären?+
Nein. Während der Regelung sind Sie nicht verpflichtet, Modelo 720 (ausländische Vermögenswerte) einzureichen, und ausländisches Vermögen ist außerhalb der spanischen Vermögenssteuerbemessungsgrundlage.
F.07Welche Formulare benötige ich?+
Zwei: Modelo 149 zur Wahl oder zum Verzicht auf die Regelung und Modelo 151 als jährliche Einkommensteuererklärung.
§ Nächster Schritt

Bereit zur Antragstellung?

Die meisten erfolgreichen Anträge beginnen mit einem Zehn-Minuten-Gespräch: Wir bestätigen die Eignung, identifizieren Risiken und skizzieren den Zeitplan, bevor Papierkram anfällt.

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