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DGT · KONSULTATION 4 Min. Lesezeit

DGT klärt qualifizierende Tätigkeiten für digitale Nomaden in V2103-25

Die Dirección General de Tributos veröffentlicht eine verbindliche Entscheidung zum Umfang qualifizierender Fernarbeitsvereinbarungen für digitale Nomaden, die das Regime beantragen.

D Von DPLL Tax & Legal · Redaktionspartner · Barcelona

Die Dirección General de Tributos (DGT) — Spaniens Behörde für verbindliche Steuerkonsultationen — hat die consulta vinculante V2103-25 veröffentlicht, die den Umfang "qualifizierender Fernarbeitsvereinbarungen" für digitale Nomaden klärt, die das Beckham-Regime beantragen. Die Entscheidung vom 3. September 2025 ist die substanziellste Leitlinie, die seit der Erweiterung des Regimes durch das Startups-Gesetz im Jahr 2022 zur Kategorie der digitalen Nomaden veröffentlicht wurde.

Die Konsultation beantwortet eine Frage, mit der Praktiker seit zwei Jahren arbeiten: Qualifiziert ein freiberuflicher Auftragnehmer mit mehreren ausländischen Auftraggebern, oder muss der Zuzügler einen einzigen formellen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber haben?

Wichtigste Punkte

Hintergrund: die Kategorie der digitalen Nomaden

Das Startups-Gesetz vom Dezember 2022 erweiterte das Beckham-Regime auf eine neue Kategorie qualifizierender Tätigkeiten: Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Gesetz nannte ausdrücklich zwei Profile: (a) Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die nach Spanien umziehen und weiterhin remote arbeiten, und (b) selbständige Freiberufler, die Dienstleistungen für nicht-spanische Kunden erbringen.

Das erste Profil war administrativ unkompliziert. Das zweite — der Freelancer mit mehreren Auftraggebern — war weniger klar. Konnte ein freiberuflicher Softwareentwickler mit zwölf verschiedenen Kunden in fünf Ländern qualifizieren? Oder erforderte das Regime eine einzige, arbeitgeberähnliche Beziehung? Verschiedene regionale AEAT-Büros hatten unterschiedlich geantwortet.

Die gestellte Frage

Die Konsultation wurde von einem nicht-ansässigen, in Großbritannien ansässigen Digital-Marketing-Berater eingereicht, der einen Umzug nach Spanien im Jahr 2025 plante. Er unterhielt laufende Verträge mit sieben ausländischen Kunden (vier in den USA, zwei im Vereinigten Königreich, einer in Deutschland) und einem einzigen spanischen Kunden, der 8 % seines Bruttoumsatzes ausmachte. Er fragte die DGT, ob seine Situation unter den Digital-Nomaden-Zweig des Artikels 93 LIRPF fiele.

Die DGT-Antwort

Die DGT bestätigte, dass die Situation qualifiziert, sofern bestimmte substantive und verfahrenstechnische Voraussetzungen erfüllt sind. Die Begründung stützt sich auf den zugrundeliegenden Zweck der Digital-Nomaden-Erweiterung: ausländisch verdienende Talente nach Spanien zu locken, unabhängig davon, ob dieses Talent als Angestellter oder als freiberuflicher Auftragnehmer strukturiert ist.

Die aus der Entscheidung destillierten substantiven Voraussetzungen sind:

Was die DGT hier getan hat, war, administratives Gewicht hinter das zu legen, was die meisten Praktiker ohnehin schon taten. Die 80-%-Schwelle ist jetzt eine klare Grenze; vorher war es gängige Praxis. Diese Klarheit ist die Neuigkeit. — DPLL Tax & Legal · Redaktionskommentar, September 2025

Was die Entscheidung nicht sagt

Die Konsultation ist für die AEAT bei im Wesentlichen identischen Situationen verbindlich. Sie beantwortet jedoch nicht jede angrenzende Frage. Insbesondere behandelt sie nicht:

Praktische Leitlinien

Für Antragsteller in der Kategorie der digitalen Nomaden sind die praktischen Auswirkungen unmittelbar:

  1. Dominanz ausländischer Einkommensquellen dokumentieren. Stellen Sie zwölf Monate Rechnungen und Kontoauszüge zusammen, die die Aufschlüsselung nach Kundenland zeigen.
  2. Verträge aufbewahren. Jede ausländische Kundenbeziehung sollte durch einen schriftlichen Vertrag belegt sein, der vor der Ankunft in Spanien datiert ist.
  3. Spanische Kunden überdenken. Wenn Ihr Einkommen von spanischen Kunden über 20 % liegt, strukturieren Sie um (z.B. durch Pausieren oder Übertragen dieser Aufträge), bevor Sie einen Antrag stellen.
  4. V2103-25 mit Ihrem Modelo 149 einreichen. Verweisen Sie in Ihrer Begleitdokumentation auf die Konsultation — dies beschleunigt die AEAT-Prüfung.

Für digitale Nomaden, die das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Betracht ziehen, gilt das Modelo-149-Antragsverfahren weiterhin, sobald die Anmeldung bei der Sozialversicherung abgeschlossen ist. DPLL Tax & Legal bearbeitet Beckham-Law-Anträge aus Barcelona mit vollständig digitalem Service für Mandanten in ganz Europa. Ein kostenloses Berechtigungsgespräch dauert zehn Minuten.

Quellen & Referenzen DGT, consulta vinculante V2103-25, de 3 de septiembre · Artikel 93 LIRPF · Ley 28/2022, de fomento del ecosistema de las empresas emergentes (Disposición Final 3ª) · Eignungstest durchführen
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